Folgende Beiträge werden seitens des Vereins lt. gültiger Beitrags- und Gebührenordnung erhoben:
Beiträge aktive Mitgliedschaft Schwerin | |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: | 20,00 € / Monat |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ermäßigt: | 15,00 € / Monat |
Jugendliche ab dem 17. Lebensjahr und Erwachsene: | 30,00 € / Monat |
Jugendliche ab dem 17. Lebensjahr und Erwachsen ermäßigt: | 25,00 € / Monat |
Beiträge aktive Mitgliedschaft Wittenförden | |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr: | 20,00 € / Monat |
Allgemein | |
einmalige Aufnahmegebühr: | 10,00 € |
Fördermitgliedschaft: | 10,00 € / Monat |
Familienrabatt je Familienmitglied (ab 3 aktiven Mitgliedern): | abzgl. 5,00 € |
Deutscher Karate Verband (Sportfachverband) | |
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr | 20,00 € / Jahr |
Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und Erwachsene | 25,00 € / Jahr |
Der Familienrabatt wird aktiven Mitgliedern – mit Ausnahme der Trainer – gewährt, wenn mindestens zwei weitere Familienmitglieder (Geschwister, Kinder, Eltern, Großeltern oder Enkelkinder) aktive Mitglieder im Verein sind.
Über die Ermäßigung der monatlichen Mitgliedsbeiträge entscheidet der Vorstand auf Antrag im Einzelfall.
Sie können sich den Beitrag für Ihr Kind nicht leisten?
Kein Problem! Wir möchten jedem ermöglichen, Karate zu erlernen. Als Verein sind wir registrierter Anbieter für das Bildungs- und Teilhabepaket. Somit können bis zu 15,00 € pro Monat vom Mitgliedsbeitrag übernommen werden.