Hygiene- und Sicherheitskonzept
Stand: 15.01.2022
Allgemein
- Es wird eine Tagesanwesenheitsliste zur Nachverfolgung von Covid-19 Erkrankungen geführt. Die Kontaktdaten der Teilnehmenden und Übungsleiter werden auf Verlangen an die Gesundheitsbörde weitergegeben. Die Anwesenheitslisten werden 4 Wochen aufbewahrt und nach Verstreichen dieser Frist unverzüglich vernichtet. Folgende Daten werden über die Anwesenheitsliste sowie über die Luca-App erhoben:
- Vor- und Familiennamen
- Vollständige Anschrift
- Telefonnummer
- Zeitraum der Anwesenheit
- Um die Kontaktnachverfolgung durch das Gesundheitsamt zu erleichtern und den Check-In zu beschleunigen, wird die Luca-App Informationen zur App findet Ihr auf der Homepage des Anbieters: www.luca-app.de
Wir bitten alle Mitglieder, diese App auf Ihr Smartphone zu laden, einzurichten und für den Check-In bereitzuhalten. Alternativ kann ein Schlüsselanhänger erworben werden (leider derzeit noch nicht verfügbar). In den nächsten Wochen werden wir die Anwesenheit derjenigen, die die Luca-App nicht nutzen, weiterhin schriftlich erfassen. Wir bitten aber ausdrücklich darum, die Möglichkeiten der Luca-App zu nutzen, um uns (Trainer*innen und Vorstand) zu entlasten.
- Übungsleiter*innen, die besonderen Risikogruppen angehören, werden nur auf eigenen Wunsch, nach Abwägung des eigenen Gesundheitszustandes, zu einer Tätigkeit herangezogen.
- Teilnehmende mit Symptomen für eine Covid-19 Erkrankung dürfen nicht am Training oder sonstigen Angeboten teilnehmen bzw. die Sportstätten besuchen. Teilnehmende, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine Covid-19-Infektion gefährdet sind, sollten Angebote nicht wahrnehmen, bzw. die Sportstätte nicht besuchen. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben.
- Trainer*innen und Trainerassistent*innen wird das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (medizinische Gesichtsmaske oder Atemschutzmaske) während des Trainings empfohlen.
- Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen werden in die Hygienebestimmungen des Vereins eingewiesen und haben deren Kenntnis schriftlich bestätigt.
Teilnahmeregelung (2G sowie 2G-Plus)
- Erwachsene
- Ab der Corona-Stufe 2 („Gelb“) dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, vereinsbasierten Sport im Innenbereich nur noch ausüben, wenn sie geimpft oder genesen sind = 2-G-Erfordernis.
Den Geimpften oder Genesenen wird dringend empfohlen, eine Corona-Testung durchzuführen. - Ab der Corona-Stufe 3 („Orange“) müssen die nach der „2-G-Regel“ ausschließlich zugelassenen Genesenen oder vollständig Geimpften zudem einen gemäß § 1a Corona-LVO M-V durchgeführten negativen Corona-Test vorlegen, um vereinsbasierten Sport im Innenbereich ausüben zu können
= 2-G-Plus-Regelung. - Ab der Corona-Stufe 4 („Rot“) können im Innenbereich maximal 15, im Außenbereich maximal 25 Personen am Training teilnehmen.
- Kinder und Jugendliche
- Bis einschließlich Corona-Stufe 2 („Gelb“) gelten 2-G-Erfordernis und 2-G-Plus-Regelung für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht; die Sportausübung ist entsprechend den bisherigen Regelungen möglich.
- In der Corona-Stufe 3 („Orange“) ist das 2-G-Erfordernis für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beim Sport im Innenbereich zwar grundsätzlich anwendbar – greift aufgrund der Gleichsetzung von Kindern und Jugendlichen mit Geimpften und Genesenen zurzeit aber nicht.
Kinder und Jugendliche dürfen bis zum 30.04.2022 auch ohne einen Impf- bzw. Genesenennachweis Vereinssport ausüben, wenn sie keine typischen Symptome für eine Infektion mit dem Corona-Virus aufweisen.
Testpflichten, die die Verordnung für Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren in der Stufe 3 eigentlich vorsieht, entfallen im vereinsbasierten Sport, da hier für unter 18-jährige aktuell keine Testpflicht vorgesehen ist.
Dennoch wird den Betroffenen bzw. ihren Eltern dringend empfohlen, vor der Ausübung des Vereinssports eine Corona-Testung durchzuführen, falls an dem Tag nicht ohnehin eine Testung in der Schule stattgefunden hat. - In der Corona-Stufe 4 („Rot“) gilt für die Ausübung von vereinsbasiertem Sport von Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Innenbereich die 2-G-Plus-Regelung:
Kinder und Jugendliche dürfen vereinsbasierten Sport im Innenbereich nur ausüben, wenn sie einen gemäß § 1a Corona-LVO M-V durchgeführten negativen Corona-Test vorlegen, unabhängig davon, ob sie genesen bzw. vollständig geimpft sind oder nicht. Weiterhin können im Innenbereich maximal 15 im Außenbereich maximal 25 Personen am Training teilnehmen.Achtung:
Nicht genesene bzw. nicht vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren und vor Vollendung des 18. Lebensjahres werden nur bis zum 31.12.2021 mit Geimpften und Genesenen gleichgesetzt. Für sie gelten aktuell ab 01.01.2022 das 2-G-Erfordernis sowie die 2-G-Plus-Regelung genauso wie für Erwachsene.
- Anleitungspersonen
- Für „Anleitungspersonen“ (Übungsleiter, Trainer), die die Sportangebote durchführen, finden die o. g. Regelungen für Sportausübende gleichermaßen Anwendung.
- Die bisherige Gleichstellung von „Beschäftigten oder sonst tätigen Personen“ wurde in der neuen Corona-Landesverordnung gestrichen.
Vor dem Training
- Begrüßungen und Verabschiedungen per Handschlag oder Umarmung sind zu unterlassen.
- Beim Betreten der Vereinsräume müssen die Hände mit dem zur Verfügung stehenden Desinfektionsmittel desinfiziert werden.
- Die Umkleideräume stehen zur Verfügung. Diese dürfen maximal zu zweit betreten werden. Wir bitten darum, rechtzeitig zu erscheinen, um pünktlich zum Trainingsbeginn umgezogen zu sein. Falls möglich, sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bereits umgezogen zum Training erscheinen.
Während des Trainings
Sofern es die Witterungsbedingungen zulassen, sind sämtliche Fenster auf beiden Seiten des Trainingsraums vollständig geöffnet zu halten. Folgende Alternativen sollten im Ermessen der Trainerinnen und Trainer genutzt werden:
- Jeweils eine Fensterseite vollständig geöffnet und Wechsel nach jeweils 20 Minuten.
- Alle Fenster angekippt und Stoßlüften (alle Fenster vollständig öffnen) nach jeweils 20 Minuten.
Nach dem Training
- Der Kontakt zwischen zwei unterschiedlichen Trainingsgruppen ist zu vermeiden.
- Die Trainingseinheiten sind so zu beenden, dass ein kontaktarmer Wechsel ermöglicht wird.
- Die nachfolgende Gruppe wartet im Aufenthaltsraum, bis die vorherige Gruppe die Vereinsräume verlassen hat. Die Trainerinnen und Trainer überprüfen das, bevor sie die aktuelle Trainingsgruppe aus dem Trainingsraum entlassen und fordern die nachfolgenden Trainierenden ggf. auf, sich in den Aufenthaltsraum zu begeben.
- Nach jedem Training sollten sämtliche Fenster zum Lüften vollständig geöffnet werden, falls diese nicht schon während des Trainings geöffnet waren.
- Die Duschen können genutzt werden.
- Sollte die Luca-App genutzt werden, verwendet bitte die Check-Out-Funktion der App beim Verlassen des Trainingsbereichs.
Weiteres
Der Aufenthaltsraum bleibt für Begleitpersonen gesperrt.